Behandlungen

Die Kosten der logopädischen Behandlung werden von der Krankenkasse übernommen (ab dem 18. Lebensjahr muss jedoch ein Eigenanteil gezahlt werden).

 

Um mit einer logopädischen Therapie beginnen zu können brauchen Sie eine Verordnung Ihres Arztes (z.B. Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater/Pädaudiologe, Hausarzt oder Neurologe).

 

Mit dieser Verordnung können Sie sich dann bei uns melden und wir vereinbaren einen Termin.

 

Zu den Leistung einer Therapie gehören unter anderem:

 

Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Frühförderstelle, Fachtherapeuten, Pädagogen und Fachärzten.

 

Wir bemühen uns um kurze Wartezeiten und eine individuelle Termingestaltung, in der auch Schichtdienste berücksichtigt werden.

 

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